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MFA-Tarifsteigerungen vollumfänglich berücksichtigen und gegenfinanzieren

In der Verhandlungsrunde zur Finanzierung der ambulanten Versorgung, die in dieser Woche fortgesetzt wird, scheint bei der Berücksichtigung der Tarifsteigerungen für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) eine Einigung in Aussicht.

Die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. Hannelore König erklärt dazu: „Es ist positiv, dass die durchschnittlichen 7,4 Prozent Gehaltsplus, die wir für MFA in diesem Jahr erzielt haben, nicht erst mit zwei Jahren Verzögerung in den Orientierungswert einfließen.“ Sie warnt jedoch: „Damit existiert immer noch keine transparente und vollständige Gegenfinanzierung der MFA-Tarifsteigerungen. Denn Personalkosten sind den ‚technischen Leistungen‘ zugeordnet und diese bilden nur ca. 40 Prozent der gesamten Finanzierung ab. Das wird dazu führen, dass sich die vorhandene Wettbewerbsverzerrung zwischen den Arztpraxen sowie Kliniken, Gesundheitsämtern und Krankenversicherungen weiter verschärft. Bereits der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege hatte im aktuellen Gutachten zum Einsatz der knappen Ressource der Fachkräfte im Gesundheitswesen die Prüfung dieser Wettbewerbsverzerrungen gefordert.“

Hannelore König verweist darauf, dass verwaltende Berufe – wie Sozialversicherungsfachangestellte in der allgemeinen Krankenversicherung – laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr in Vollzeit ein mittleres Bruttomonatsentgelt von 4.398 Euro verdienten. MFA erhielten 2.899 Euro und damit 52 Prozent weniger. Selbst Kaufleute im Gesundheitswesen lagen mit 3.552 Euro um 22 Prozent höher als MFA. „Alle drei Berufe haben eine dreijährige Ausbildung und werden von den Geldern der Versicherten bezahlt. Diese große Differenz führt bei gleichzeitig hoher Stressbelastung dazu, dass immer mehr MFA ihre Kompetenzen in besser bezahlten Bereichen des Gesundheitswesens einsetzen.“

Zugleich habe die Entwicklung der mittleren Bruttoentgelte von MFA in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die ärztlichen Arbeitgeber die Tarifsteigerungen an die MFA weitergeben. Solange die Personalkosten der Arztpraxen nur anteilig bei den technischen Leistungen berücksichtigt würden, fehle den ärztlichen Arbeitgebern der Spielraum für faire Gehälter für ihre Praxisteams.

„Wir fordern daher weiterhin eine vollumfängliche Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen der MFA-Gehälter im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen und einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen“, erklärt Hannelore König. „Niemand stellt die erfolgten Tarifsteigerungen der Sozialversicherungsfachangestellten und die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege in Frage, aber die zunehmende Abwanderung von MFA in Kliniken und zu anderen Arbeitgebern im Gesundheitswesen gefährdet die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich Versicherten.“


Pressemeldung Verband medizinischer Fachberufe e.V. vom 16.09.2024

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