Es hat lange gedauert, aber jetzt gibt es gute Nachrichten für junge Krebspatient:innen: Rund zwei Jahre nachdem das Einfrieren (Kryokonservierung) von Spermien oder Eizellen zur Fruchtbarkeitserhaltung gesetzlich als Kassenleistung festgeschrieben wurde, wird diese Reglung nun auch in der Praxis wirksam. Ab 1. Juli 2021 können Ärzt:innen Eizellen oder Spermien auf Kosten der gesetzlichen Kran¬ken¬ver¬siche¬rung kryokonservieren lassen, um die Fruchtbarkeit der betroffenen Patient:innen langfristig zu erhalten.
Nun sei es wichtig, dass Ärzt:innen und Krankenkassen die jungen Krebspatient:innen schnell und umfassend über die neue Möglichkeit der Kassenabrechnung informierten, so die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs in einer Pressemitteilung.
Nach Angaben der Stiftung erkranken in Deutschland jedes Jahr nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs: Krebsbehandlungen können heute mehr als 80 Prozent der jungen Menschen heilen, haben aber häufig Unfruchtbarkeit zur Folge. Seit vielen Jahren kann die Aussicht auf eigene Kinder durch das Einfrieren von Spermien oder Eizellen erhalten werden, so die Stiftung weiter.
Kryokonservierung auch vor der Behandlung von Hodenkrebs ansprechen!
Bei Männern zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr ist Hodenkrebs der häufigste bösartige Tumor. Da meistens jüngere Männer mit noch nicht abgeschlossener Familienplanung betroffen sind, sollte auch hier immer die Möglichkeit einer Kryokonservierung angesprochen werden, rät die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) auf ihrer Webseite.
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