Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Vorfeld des über www.uro-tube.de angebotenen DGU-Sonder-Webinars „Schutzimpfung gegen SARSCoV-2 in der Urologie“ am 20.1.2021 um 18 Uhr möchten wir für Sie anhand der von BvDU und DGU erarbeiteten beiliegenden Dokumente die Corona-Impfsituation in der Urologie darstellen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit vorgeschlagen, die Impfung zunächst nur Personengruppen anzubieten, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.
Basierend auf dieser Empfehlung erließ das Bundesministerium für Gesundheit, nach gemeinsamer Beratung durch die DGU und andere medizinische Fachgesellschaften, mit Wirkung zum 15.12.2020 die Rechtsverordnung zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dort wird der Anspruch auf die Priorisierung der Impfung geregelt. Aus den Veröffentlichungen lässt sich auch ableiten, wie in medizinischen Einrichtungen tätiges Personal innerhalb des Stufenplans zu klassifizieren ist. Dem am 17.12.2020 veröffentlichten Epidemiologischen Bulletin 2/2021 der STIKO ist zu entnehmen, dass Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Patientengruppen, insbesondere in der Onkologie und der Transplantationsmedizin, mit höchster Priorität zu impfen ist.
Begründet wird dieses in § 2 der auf der STIKO-Empfehlung basierenden Rechtsverordnung mit der Notwendigkeit der Vermeidung des sehr hohen Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Patienten nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. In Deutschland werden im Gebiet der Urologie eine hohe Anzahl Patienten onkologisch behandelt. Bei jährlich fast 500.000 Neuerkrankungen im Bereich aller bösartigen Tumoren entfallen auf die urologischen Tumorentitäten Prostata, Hoden, Niere und Harnblase rund 100.000 Krankheitsfälle. Ebenso werden in dem Gebiet der Urologie nierentransplantierte Patienten versorgt. In Abhängigkeit von den Schwerpunkten des individuellen urologischen Behandlungsspektrums in der jeweiligen Urologischen Klinik oder Praxis fallen ärztliche als auch nicht-ärztliche Mitarbeiter entsprechend der gültigen Rechtsverordnung in die Gruppe mit höchster Priorität. Hierbei ist zu beachten, dass innerhalb der Gruppe mit der höchsten Priorität, je nach lokaler Verfügbarkeit von Impfstoff, eine weitere Abstufung der Priorisierung erforderlich ist. Es gilt,sich mit Augenmaß und Rücksicht einzuordnen und entsprechend eine Impfung in Anspruch zu nehmen. Infos auf uro-tube.de
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Prof. Dr. med. Maurice Stephan Michel
Generalsekretär und Sprecher des Vorstandes der DGU e.V.
Catrin Steiniger
1. Vizepräsidentin (komm.) des BvDU e.V.