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Die Urologie.

Corona-Impfkampagne in Facharztpraxen

Berlin, 05.03.2021. Ab Mitte März, spätestens ab April soll bundesweit auch in den Praxen eine Corona-Impfung möglich sein. „Urologen sind kompetente Impfärzte und können flankierend zu den Ärzten der Grundversorgung mithelfen, dass die bisher schleppend laufenden Corona-Impfungen flächendeckender und wohnortnah qualifiziert durchgeführt werden können “, erklärt Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V. heute in Berlin. „Wir können unsere chronischen Patienten und insbesondere Männer dazu ermutigen, sich impfen zu lassen.“ Die Statistiken zeigen, dass in vielen Altersgruppen zwei- bis drei Mal so viele Männer wie Frauen an den Folgen einer Corona-Infektion sterben.

Ausgleichszahlungen für Arztpraxen erforderlich

 Wenig Verständnis hat der BvDU dafür, dass mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen der Deutsche Bundestag den Schutzschirm für die niedergelassenen Haus- und Fachärzte immer löcheriger werden lässt. „Die Masse der Covid-19-Patienten wird von Vertragsärzten mit ihren Teams Land auf, Land ab versorgt. Sie sind diejenigen, die den Kliniken den Rücken freihalten“, so Schroeder. „Nur bei den Niedergelassenen macht hier die Koalition mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz einen eklatanten Fehler, die erforderlichen Ausgleichszahlungen für Arztpraxen bei pandemiebedingten Fallzahlrückgängen nicht zu leisten.“ Dazu gehört, u.a. das Impfen (z.B. Grippeschutz), die Vorsorge, Früherkennung und das ambulante Operieren. „Uns geht es nicht nur um die finanzielle Anerkennung der niedergelassenen Ärzte und ihrer Mitarbeiter, sondern um deren Wertschätzung“, betont der BvDU-Präsident. „Gerade jetzt, wo wir niedergelassenen Haus- und Fachärzte das Impfdesaster richten sollen, muss sich die Vertragsärzteschaft auf Fortsetzung der Ausgleichzahlungen außerhalb der Budgetierung verlassen können. Die Last der medizinischen Versorgung, auch in der Pandemie trägt nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch Krankenkassen und Gesetzgeber.“

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