Ende 2019 haben viele niedergelassene Urologinnen und Urologen in Deutschland bei ihren Patienten keine Zystoskopien mehr durchgeführt. Zu dieser einmonatigen Protestaktion rief der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BvDU) auf. Hintergrund sind die immer umfassenderen Anforderungen an die Aufbereitung der Instrumente sowie Vorgaben zum Nachweis der durchgeführten Maßnahmen. Die Hygieneleitlinien, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) entwickelt werden, dienen als Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen bilden aber im Kern die Situation in Kliniken und Krankenhäusern ab und sind nicht – ohne erheblichen logistischen und personellen Aufwand – in die ambulante Versorgung übertragbar.
„Die Kosten, die jeder urologischen Praxis durch die seit 2012 geltenden sehr hohen Richtlinien für die Hygiene und die Medizinprodukteaufbereitung entstehen, müssen in unseren Praxen endlich vergütet werden“, fordert Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V. „Wir haben überhaupt nichts gegen eine sachgerechte Aufbereitung mit einer entsprechenden Qualitätssicherung. Im Rahmen der Patientensicherheit ist das für uns selbstverständlich. Aber wir fordern dann auch die Konsequenzen.“
Zi weist hohe Kosten für Hygiene aus
Auch eine aktuelle Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) zeigt, dass die finanzielle und zeitliche Zusatzbelastung mit der Umsetzung der Hygienevorschriften und der KRINKO-Empfehlungen verbunden ist. Besonders operativ tätige Praxen − dazu gehören niedergelassene Urologen, die in ihren Praxen Zystoskopien durchführen − sind mit 53.281 Euro pro Jahr zusätzlich belastet. Hauptkostentreiber bei der Hygiene sind die Aufwendungen für die interne Aufbereitung. Hinzu kommen Ausgaben für weitere Einmal- und Mehrfach-Medizinprodukte, neues Zubehör sowie zusätzliche Ausstattung und Baukosten.
Protestaktion niedergelassener Urologen erzielt Teilerfolg
Der Protest hat für die Urologen noch im vergangenen Dezember Früchte getragen: Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den EBM zum 1. April 2020 zu ändern. „Damit wurde die Innovation der flexiblen Zystoskopie endlich bewertet, mehr als ein Teilerfolg ist das aber nicht“, erklärt Dr. Axel Schroeder. „Unsere zentrale Forderung nach einer angemessenen Vergütung der Betriebskosten für den Mehraufwand in der Hygiene und Medizinproduktaufbereitung muss noch erfüllt werden.“
Um diesen Kostenblock für urologische Praxen besser einschätzen zu können, führt das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) im Auftrag der KBV im 1. Halbjahr 2020 eine Umfrage zu den Hygienekosten im Zusammenhang mit Zystoskopien durch. Dabei sollen valide Zahlen für weitere Verhandlungen mit den Krankenkassen gewonnen werden.