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BvDU sieht elementaren Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit durch geplanten §370c

Vergaberegeln für Online-Termine von Fachärztinnen und Fachärzten durch GKV im SGB V-E

Der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das „Gesetz über die Digitale Gesundheitsagentur“ (GDAG) im Juli aufgenommene neue Paragraph §370c SGB V-E, Nummer 42, widerspricht laut BvDU klar dem Grundprinzip der ärztlichen Freiberuflichkeit und ist ein Rückschritt ins Zeitalter von Dampfmaschinen.

Vergaberegeln für Online-Termine von Fachärztinnen und Fachärzten durch GKV

Der neue Paragraph soll es dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) ermöglichen, Vergaberegeln für Online-Termine von Fachärztinnen und Fachärzten einzuführen. In der Folge können Fachärztinnen und Fachärzten konkrete Vorgaben zur Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität auferlegt sowie eine Obergrenze bei der Online-Terminvergabe eingeführt werden. Ebenso ist die Möglichkeit vorgesehen, Mindestvorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit zu definieren.

„Statt es Ärztinnen und Ärzten, wie auch Patientinnen und Patienten, so leicht wie möglich zu machen, werden sie Tag für Tag mehr gegängelt und eingeschränkt“, so Dr. Axel Belusa, Präsident des BvDU. Ein einfacher und niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung ist für Patienten essenziell. Doch anstelle Innovationen in der Praxis zu fördern, droht ein elementarer Rückschritt. Dies steht nach Überzeugung des BvDU in direktem Gegensatz zum Ziel der Bundesregierung, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Hinzu kommt, dass bisherige Regulierungen von KBV und GKV-SV im Bereich der Digitalisierung zu höchst unbefriedigenden Ergebnissen führten.

Terminbuchung ist Teil des ganzheitlichen Praxismanagements

Die Terminbuchung ist aktuell eingebettet in ein ganzheitliches Praxismanagement. Im Versorgungsalltag kommen hierin eine Vielzahl von Bürokratie entlastenden Funktionen zum Einsatz, die durch den §370c wegfallen werden. Hierzu zählen u.a. wichtige Mitteilungen für Patientinnen und Patienten (u.a. zu Vorsorgeuntersuchungen), Terminerinnerungen (z.B. zur Reduktion von No-Shows), Patientenanamnese und Dokumentenaustausch mit den Behandelnden, Wartelistenfunktion (z.B. zum Auffüllen kurzfristig abgesagter Termine) oder Terminketten (insb. für Chronikerinnen und Chroniker). „Wir wollen uns die Reaktion von Patientinnen und Patienten gar nicht vorstellen, wenn sie erfahren, dass sie in Zukunft wieder in der telefonischen Warteschleife hängen, statt rund um die Uhr online Termine buchen zu können, an die sie zudem erinnert werden. Ein erneuter Irrsinn in der deutschen Gesundheitspolitik“, entrüstet sich der BvDU-Vorstand.

Beispielloser Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit

Die neue Regelung erlaubt der Technokratie der Krankenkassen, direkt in die fachärztliche Berufsausübung einzugreifen, indem sie ihnen Vorgaben zu Terminkontingenten wie Hausarztvermittlungsfälle, GKV-Termine und PKV-Termine auferlegen kann. Dies stellt einen beispiellosen Eingriff in die Freiberuflichkeit der 165.000 Fachärztinnen und Fachärzte dar, gegen den sich der BvDU ausdrücklich stellt und sich damit der Position des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) ausdrücklich anschließt.


Pressemitteilung des BvDU vom 24.10.2024

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