Exklusiv für Mitglieder
Mitglieder erhalten exklusiv die Handreichung zur GOÄ mit Fallbeispielen für die optimale Abrechnung von Leistungen mit begründeter Faktorensteigerung, abweichende Honorarvereinbarungen und korrekte Steigerungsbegründungen vor dem Hintergrund der Initiative der Bundesärztekammer.
Mit der Handreichung zur GOÄ erhalten die BvDU-Mitglieder grundlegende Informationen, unter welchen Bedingungen Faktorensteigerungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gerechtfertigt sind und anerkannt werden, verbunden mit der Aufforderung, diese Möglichkeiten und Optionen der Abrechnung umfassend anzuwenden.
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Forderungen des BvDU
Der Berufsverband hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Gleichgewicht von Verpflichtungen und Rechten des ärztlichen Berufstandes zunehmend in Schieflage gerät. So wird seit Jahrzehnten nicht nur die erforderliche Anpassung der ärztlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – und damit die leistungsgerechte Honorierung – verschleppt, sondern es greifen verstärkt auch immer neue gesetzliche Regelungen und Abrechnungsmechanismen verstärkt in die tägliche ärztliche Arbeit ein. Der Frust der Ärzteschaft steigt deshalb berechtigterweise. Als Berufsverband für die ambulante und stationäre Urologie fordert der BvDU daher die Erhaltung und Stärkung der unabhängigen Ausübung unseres Freien Berufes in Klinik und Praxis. Die freie ärztliche Entscheidung ist als konsequenter Gesellschaftsauftrag zu verstehen. Jedwede politische Einmischung in die ärztliche Selbstverwaltung muss konsequent unterbunden werden.
In seiner politischen Arbeit setzt sich der Berufsverband – unabhängig von dieser Handreichung – fortlaufend dafür ein, dass eine neue GOÄ möglichst zeitnah in Kraft tritt. Der BvDU unterstützt das Vorgehen einzelner Organisationen in Bezug auf die Einreichung von Klagen, um weiteren Druck auszuüben.
Inhalte einer neuen GOÄ
In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe die Inhalte einer neuen GOÄ für die urologische Fachärzteschaft erarbeitet. Denn die Ärzteschaft hat einen Anspruch auf eine moderne und leistungsgerechte Honorierung ihrer Freiberuflichen Tätigkeit, um die umfassende Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Quelle: Pressemitteilung des Berufsverbands der Deutschen Urologie e. V. vom 25. Mai 2023